Information zum Sachkundenachweis §11 in Bayern
Zur gewerblichen Haltung von Neuweltkameliden (Wanderungen, Veranstaltungen, Therapie, Besuchsdienste, Zucht) wird eine Bescheinigung nach §11 Tierschutzgesetz benötigt = Sachkundenachweis. Dies schließt eine geprüfte Sachkunde (durch das Veterinäramt vor Ort), ein polizeiliches Führungszeugnis, Flächennachweise und mehr ein. Die Beantragung läuft über das zuständige Veterinäramt. Vor Erhalt dieses Bescheides darf keine gewerbliche Nutzung durchgeführt werden! Manche Veterinärämter verlangen mittlerweile ein zusätzliches Praktikum für die §11 Bescheinigung. Auch dies bieten wir auf Nachfrage gerne an.
Beantragung Sachkundenachweis für Alpaka/Lama
Um diese Bescheinigung zu erwerben, wird Hintergrundwissen über die Haltung und Pflege von Neuweltkameliden (Alpakas und Lamas) verlangt.
In unseren Grundlagenseminaren für Lamas und Alpakas vermitteln wir dieses Wissen, basierend auf ein 20 jährige Erfahrung mit diesen Tieren in den verschiedenen Bereichen: Wanderung, Therapie und Zucht. Sie sind damit dann schon bestens für die Prüfung vorbereitet.
Nach dem Seminar erhalten Sie eine ausführliche Teilnahme-Bescheinigung mit allen Inhalten für die Vorlage beim Veterinäramt. Zudem stehen wir für Rückfragen gerne zur Verfügung. Unsere Ausbildungsakademie ist auch deutschlandweit von Veterinärämtern anerkannt.
Wissenswertes: Da die Regeln zur gewerblichen Haltung von Neuweltkameliden in Deutschland nicht einheitlich ist, ist jedes Veterinäramt verpflichtet im Einzelfall die Sachkunde zu überprüfen (unabhängig wo der Kurs belegt wurde). Es ist rechtlich so vorgesehen, dass das die Überprüfung über die Belegung eines Kurses oder in einer gemeinsamen Prüfung vor Ort geschieht. Es ist in Deutschland nicht möglich die Sachkunde durch fremde Amtsveterinäre oder andere Tiermediziner:innen in anderen Landkreisen zu erhalten, sondern es muss immer vom eigenen Veterinäramt geprüft und genehmigt werden, da dieser auch die Verantwortung für die Haltung vor Ort trägt. Unabhängig vom belegten Kurs kann die gewerbliche Haltung vor Ort bei nicht ausreichendem Wissen jederzeit nicht genehmigt werden.
Es ist unbedingt zu empfehlen vor Anschaffung der Tiere schon mit dem eigenen Veterinäramt zu sprechen und zu fragen, ob der geplante Kurs ausreicht! Hat man Glück, braucht der Amtsveterinär keine weiteren Informationen, ansonsten bekommt man Auflagen, was noch zu tun ist.